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- Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen trans-agrar und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Sie gelten nur für Geschäfte mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für trans-agrar nur verbindlich, wenn trans-agrar sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
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- Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
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- Der Auftraggeber hat trans-agrar rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Textänderungen, Ergänzungen, etc..). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber trans-agrar einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass trans-agrar eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber trans-agrar bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
- Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von trans-agrar.
- Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er trans-agrar frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
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- trans-agrar behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
- Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
- Beseitigt trans-agrar die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt trans-agrar die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung von trans-agrar auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
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- trans-agrar haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. trans-agrar trifft durch den Einsatz von Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
- Der Anspruch des Auftraggebers gegen trans-agrar auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten verursachten Schadens ist begrenzt durch die Höhe des betroffenen Einzelauftrags.
- Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ansprüche des Auftraggebers gegen trans-agrar wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
- Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
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- trans-agrar verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
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- trans-agrar ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
- Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat trans-agrar dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
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- Die Rechnungen von trans-agrar sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit der Auftrag in Deutschland erteilt worden ist.
- trans-agrar hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. trans-agrar kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. trans-agrar kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
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- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von trans-agrar. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
- trans-agrar behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
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- Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass trans-agrar die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten und ein Widerrufsrecht zugestanden hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass trans-agrar mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
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- Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort ist der Sitz der beruflichen Niederlassung von trans-agrar.
- Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
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- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
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- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Die AGB als PDF-Datei zum Download